Equal Pay Day
Der BPW Stuttgart bietet jedes Jahr verschiedene Veranstaltungen rund um den Equal Pay Day an, näheres dazu bei den Veranstaltungen.
FAQs zum Equal Pay Day
Der Equal Pay Day markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke, der laut Statistischem Bundesamt 16 Prozent in Deutschland beträgt (Stand: 16. Dezember 2025).
Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen unbezahlt arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
Der BPW ist seit 2008 Initiator der Equal Pay Day Kampagne. Der EPD ist heute fester Bestandteil des bundesdeutschen Kalenders. Das ist auch ein Verdienst der BPW Clubs, die seit 2008 nicht müde werden, jährlich gemeinsam mit vielen Kooperationspartner:innen immer wieder durch kreative Aktionen in ganz Deutschland auf den Gender Pay Gap aufmerksam zu machen. Ökonomische Unabhängigkeit von Frauen forderte die Gründerin des BPW Lena Madesin Phillips schon vor über 100 Jahren. Dazu gehört, dass gleiche und gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird. Equal Pay ist eine Grundforderung des BPW.
Weiterhin rund um den Equal Pay Day aktiv sein! Gerne mit Kooperationspartner:innen. Es gibt viele Möglichkeiten, eine Veranstaltung zu organisieren und den Equal Pay Day sichtbar zu machen, von Straßenaktionen über online-Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen bis EPD Poetry Slam. Mehr Aktionsideen finden sich auf equalpayday.de.
Auch außerhalb des Aktionstages können Informationsveranstaltungen zum Gender Pay Gap oder Workshops zu Gehaltsverhandlungen organisiert werden, gerne auch mit Unternehmen und Firmen vor Ort.
Über Ursachen und Maßnahmen informieren und darüber reden. In der Familie mit Partner:in, Söhnen und Töchtern, mit Freund:innen, mit Kolleg:innen, mit Chefs und Chefinnen, mit Politiker:innen.
Politische Maßnahmen für mehr Gleichstellung fordern und unterstützen, zum Beispiel auf den Social Media Kanälen.
Sich vor Gehaltsverhandlungen informieren, was meine Position wert ist. Vergleichsportale finden sich auf equalpayday.de.
Care-Arbeit und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen.
Den eigenen BPW Club bei der Organisation des nächsten EPD unterstützen und/oder in einem Bündnis für equal pay aktiv werden.
Frauen erhalten in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer, das hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2025 berechnet. Als Gender Pay Gap oder geschlechtsspezifische Lohnlücke wird die prozentuale Differenz zwischen durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer und dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer bezeichnet. Frauen erhielten im Jahr 2025 mit durchschnittlich 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro).
Rechnet man den Wert von 16 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen vom 1. Januar an 58 Tage unentgeltlich. Der nächste Equal Pay Day findet deshalb am 27. Februar 2026 statt.
In den vergangenen Jahren hat sich der Gender Pay Gap nur sehr langsam verringert. Damit bleiben wir Schlusslicht im europäischen Vergleich. Ein Teil dieser Lohnlücke lässt sich auf sogenannte strukturelle Unterschiede zurückführen. Viele Frauen erlernen Berufe, die schlechter bezahlt sind, arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijob.
Als Gender Pay Gap oder geschlechtsspezifische Lohnlücke wird die prozentuale Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer und dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer bezeichnet. Frauen erhalten in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger Bruttostundenlohn als Männer, das hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2025
Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden.
Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden. Die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung können sie auch für eine als gleich oder gleichwertig benannte Tätigkeit (Vergleichstätigkeit) erfragen. Zudem können Beschäftigte die Höhe des für die Vergleichstätigkeit gezahlten durchschnittlichen Entgelts (als statistischen Median) erfahren, wenn die Tätigkeit von mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird.
Mit seinem Grundsatzurteil vom 21.01.2021 stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klar, dass ein Verdienst einer Frau unter dem Median der Männer als Indiz für eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts gilt. Sieht der Arbeitgeber das anders, liegt es an ihm, dafür Beweise vorzulegen.
Unser Leitfaden für Beschäftigte erklärt, wie es geht und worauf man achten sollte. Sie wollen mehr Transparenz? Dann teilen Sie unseren Leitfaden mit Ihren Kolleginnen und Kollegen – ob als Poster am Schwarzen Brett, als Infolink im Intranet oder als Social Media-Post auf Ihrer Firmenseite.
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